Lieber Gast, um Sie vor Stornokosten abzusichern, weil Sie die Reise bei uns unverhofft nicht antreten können, legen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ans Herz. Sollten Sie bereits eine Versicherung abgeschlossen haben,
prüfen Sie bitte, in welchen Fällen sie erstattet!
Die ERGO-Versicherung hat dieses Jahr einen neuen und umfassenderen Ergänzungs-Schutz Covid-19 auf den Markt gebracht. Diese Versicherung erstattet u. a. auch, wenn ein Familienmitglied oder auch
ein nichtmitreisender Angehöriger an Corona erkrankt, wie auch bei behördlich angeordneter Quarantäne!
Sie müssen wissen: eine behördlich angeordnete Quarantäne stellt für Sie keine kostenlose Stornierungsmöglichkeit dar.
Sie müssen 90% vom Reisepreis bezahlen. (Abzüglich der Tage, die wir weitervermieten können.)
Für Sie ist kostenloses Stornieren des gebuchten Urlaubs bei uns nur möglich, wenn
• uns aufgrund behördlicher Anordnung „das Vermieten zu touristischen Zwecken“ untersagt ist.
• Sie aufgrund behördlich angeordneter „Ausgehbeschränkung“ nicht anreisen können.
Weitere Informationen können Sie den Hinweisen auf der ERGO Webseite unter FAQs entnehmen.